Rechtsprechung
VG Dresden, 09.03.2016 - 6 K 1211/13 |
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.03.2016 - 6 K 1211/13
- OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 431/16
- OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 E 128/16
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 431/16
Werturteil, Presseinformation, Tatsachenbehauptung, Versammlung, Leiter, …
beglaubigte Abschrift Az.: 3 A 431/16 6 K 1211/13.Der Antrag des Beklagten zu 1, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. März 2016 - 6 K 1211/13 - zuzulassen, soweit hierin festgestellt wird, dass die Bezeichnung der Versammlungsteilnehmer des Klägers zu 1 am 13. Februar 2013 als "Neonazis" in den Medieninformationen der Polizeidirektion Dresden 062/2013, 063/2013 und 064/2013 durch den Beklagten zu 1 und die durch Zitate des Polizeipräsidenten Kroll in sz-online.de vom 29. Januar 2013 und in "Junge Freiheit" vom 14. Februar 2013 belegte Bezeichnung von Versammlungsteilnehmern des Klägers zu 1 als "Neonazis" rechtswidrig gewesen seien, wird abgelehnt.
- OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 E 128/16
Streitwert, Versammlung, Klagehäufung, Rechtsgemeinschaft, Geschehensablauf
beglaubigte Abschrift Az.: 3 E 128/16 6 K 1211/13.Auf die Beschwerde des Beklagten zu 1 wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. März 2016 - 6 K 1211/13 - geändert und der Streitwert auf 25.000,00 EUR festgesetzt.